Abnahmeerklärung, Mangelfreiheit und Zahlungsfälligkeit
Der Kunde bestätigt Kenntnis der Übergabe am Objekt – mit Vorbehalt bei dokumentierten Mängeln. Der Kunde wurde über offene Punkte / Folgetermine informiert oder ist entsprechend dokumentiert nicht anwesend. Im Zusammenhang mit der Übergabe bestand für den Kunden die Möglichkeit zur Besichtigung der dokumentierten Leistungen am Objekt.
Der Kunde bestätigt die Abnahme der ausgeführten Arbeiten ohne Mängel, soweit nicht ausdrücklich in diesem Protokoll – einschließlich Mängelfrage und etwaiger Mängelkarten – anderes dokumentiert ist.
Mit der Unterzeichnung nimmt der Kunde die im Protokoll dokumentierten Leistungen im vereinbarten Umfang ab bzw. erklärt deren Annahme (werksvertragliche Abnahme).
Maßgeblich sind die vorbehaltlos in diesem Protokoll vereinbarten Leistungen sowie – soweit einschlägig – die AGB der PES Solar GmbH.
Änderungen, Ergänzungen sowie abweichende mündliche Absprachen zu den im Protokoll dokumentierten Leistungen oder zu Preis und Fälligkeit sind ohne ausdrückliche Bestätigung der PES Solar GmbH in Textform nicht wirksam.
Die PES Solar GmbH ist berechtigt, das Entgelt in Rechnung zu stellen. Mit der Abnahme wird das Entgelt fällig. Der Kunde bejaht seine Zahlungsverpflichtung gegenüber der PES Solar GmbH einschließlich der fristgerechten Begleichung fälliger Beträge nach Maßgabe des Vertrags und der einschlägigen AGB – vorbehaltlich abweichender gesonderter Vereinbarung in Textform oder durch beiderseitige Unterschrift der Parteien.
Der Kunde bestätigt: Weitere Leistungen der PES Solar GmbH an diesem Objekt bzw. Projekt – einschließlich weiterer Arbeiten, Zusatzleistungen und gesonderter Baudurchgänge – erfolgen erst nach vollständiger Erfüllung der aus dieser Abnahme geschuldeten Vergütung, soweit vertraglich zulässig und nach den Umständen angemessen. Es gilt ergänzend – soweit einschlägig – die Regelung in den AGB. Gewährleistungsansprüche des Kunden bleiben unberührt.