Hinweis: Rahmentext zur Protokoll-/Akten dokumentation zwischen PES Solar und Subunternehmer (SU); keine Rechtsberatung.
§1Geltungsbereich Subunternehmer (SU): Die Leistungen beziehen sich auf Montage-/Dacharbeiten und DC-Relevantes im Auftrag der PES Solar GmbH („PES“). Der SU tritt nicht als Vertragspartner des Endkunden auf, soweit nicht ausdrücklich anders geregelt.
§2Leistungs- und Dokumentationspflicht nach Technik/Herstellervorgaben.
§3Mitwirkung, Zutritt, Meldung von Risiken.
§4Dachdeckungsbearbeitung nur erforderlich, Regensicherheit, Ersatz/dokumentieren.
§5Unterkonstruktion, technische Regeln, Abweichungen abstimmen.
§6Modulmontage schonend, Vorgaben.
§7DC-Führung, Stecker, Durchführungen dokumentieren.
§8Abdichtung prüfen, Undichtigkeiten melden.
§9Mängel dokumentieren, Eskalation.
§10Freistellung nur nach gesondertem Vertrag.
§11Innenverhältnis, Mitverursachung Einzelfall.
§12Versicherung/Nachweise.
§13Vertretung/Unternehmerische Erklärung.
§14Kundeninformation, SU keine pauschale Entlastung verdeckter Mängel.
§15Aufrechnung/Zurückbehalt nach Vertrag.
§16Speicherung/Verarbeitung der Protokoll- und Fotodaten im Rahmen der Auftragsabwicklung sowie technischer Nachweise; Teilnichtigkeit ersetzt sinngemäß sachnah.
§17Abtretung / Zession: Soweit zwischen PES und dem SU schriftliche Forderungsabtretungen (Zessionen), Sicherungsabreden oder Direktzahlungs-/Verrechnungsmechanismen vereinbart sind, gilt die Abgabe dieses unterzeichneten Protokolls als Nachweis, dass der SU die dokumentierte Leistungs- und Vergütungsgrundlage gegenüber der PES gekannt oder mitzuwirken hat. Einzelregelungen im Werk-/Dienst-/Rahmenvertrag haben Vorrang.
§18Haftung des Subunternehmers: Der SU haftet für seine Ausführung, dokumentationspflichtige Zustände und die eingereichten Nachweise gegenüber der PES nach den zugrunde liegenden Vertrags- und Gesetzesgrundlagen. Sachlich erhebliche Mängel, Undichtigkeiten oder Abweichungen von vereinbarter/handelsüblicher Ausführung im Verantwortungsbereich des SU sind unverzüglich zu melden oder im Protokoll festzuhalten; das Verschweigen erkennbarer Schlüsselmängel kann im Außenverhältnis zu Zuordnungen im Innenverhältnis führen.
§19Auskunft / Freistellung: Eine weitergehende Freistellung des SU gegenüber Dritten besteht nicht ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung. Aussagen dieser Anlage sind Protokoll- und Transparenztext; konkrete Ansprüche richten sich nach dem zugrunde liegenden Vertrag und dem Einzelfall.